Häufig gestellte Fragen - WKA Recycling

Allgemeine Fragen

Kann Ich Arbeiten Selbst Übernehmen ?

Grundsätzlich ja, aber bitte denken Sie daran, dass Sie für fast alle Arbeiten entsprechend qualifiziert sein müssen. Wir empfehlen Ihnen spezialisierte Unternehmen mit dem notwendigen KnowHow zu beauftragen.

Welche Teile Meiner WKA sind verkäuflich ?

Die Windkraftanlage als Ganzes ist verkäuflich sofern es sich um ein gefragtes Modell handelt. Grundsätzlich sind Windkraftanlagen bis 850kW und ab 2MW verkäuflich. Für weitere Einzelheiten nehmen Sie bitten Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. 

Welche Teile meiner WKA sind wiederverwendbar ?

Der Turm kann als Schrott wiederverwertet werden, ebenso wie viele andere Komponenten, wie z.B. das Getriebe nachdem alle Flüssigkeiten abgelassen und fachmännisch entsorgt worden sind. Die Flügel sind aus GFK und wertlos. Sie müssen sehr aufwendig zerkleinert und dann recyced werden. Der Beton aus dem Fundament kann wiederverwertet werden z.B. zum Straßenbau als Betonrecyclingmaterial. Kabel sowie Generatoren finden auch eine entsprechende Verwertung.

Bieten Sie auch den Verkauf von Windkraftanlagen an?

NEOCyce bietet dieses nicht an, aber wir arbeiten in einer engen Kooperation mit Windkraftanlagen aufkäufern und können Sie gerne kostenlos vermitteln. Bitte sprechen Sie uns an.

Kaufen Sie auch Bestands-Windkraftanlagen vor dem Rückbau?

NEOCyce bietet dieses nicht an, aber wir arbeiten in einer engen Kooperation mit einem Windkraftanlagenbetreiber aus Deutschland. Dieser wird Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot machen. Bitte sprechen Sie uns an.

Windkraftanlage

Wie erfolgt der Abbau?

Windkraftanlagen mit Stahlturm werden wie beim Aufbau mit zwei Krane abgebaut. Je nach Verwertung entsprechend vorsichtig zur Wiederverwertung oder etwas schneller für das Recycling. Windkraftanlagen mit Betonturm können auch konventionel mit Kranen abgebaut werden, aber es besteht auch die Möglichkeit die gesamte Anlage zu sprengen, ähnlich wie Fabrikschornsteine. Gerne bieten wir Ihnen für Ihr Projekt die beste Lösung an.

Wie wird ein Betonturm abgebaut?

Ein Betonturm ist leider nicht wiederverwertbar wie ein Stahlturm. Er muss vor Ort demontiert werden. Je nach Bauart, diese unterscheiden sich nach Baujahr, sind unterschiedliche Abbauarten erforderlich. Es besteht auch die Möglichkeit den Turm wie einen Fabrikturm zu sprengen. Darüberhinaus sind einige Türme mit einem speziellen Farbanstrich verstehen worden, dieser führt dazu, dass der Beton nicht wiederverwertbar ist und entgültig – sehr teuer – entsorgt werden muss.

Kann man die Windkraftanlage auch sprengen?

Ja, es besteht die technische Möglichkeit die gesamte Windkraftanlage mit Gondel und Flügel zu sprengen oder nur den Betonturm. Gerne prüfen wir für Sie die wirtschaftlichste Methode.

Wann muss ich meine Windkraftanlage abbauen?

In Deutschland wird die Baugenehmigung bzw. die BImSch-Genehmigung in der Regel unbefristet erteilt. Grundsätzlich darf Ihre Windkraftanlage also unendlich stehen bleiben. Jedoch muss die Standsicherheit stets gegeben sein und nachgewiesen werden. Die Standsicherheit der Windkraftanlage wird in den ersten 20 Jahren durch die Typenprüfung des Herstellers erbracht. Anschließend ab dem zwanzigsten Jahr benötigt jeder Eigentümer ein Sachverständigengutachten für den Weiterbetrieb nach 20 Jahren. Die Laufzeitverlängerung nach dem 20. Jahr hängt vom individuellen Einzelfall ab.

Meine Windkraftanlage hat einen Schaden, lohnt die Reparatur?

Das ist eine gute Frage, die jedoch die genaue Betrachtung des Einzelfalls bedarf. Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Entscheidung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Fundament

Kann das Fundament in der Erde verbleiben?

Diese Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden und hängt vom Einzelfall ab. Sofern es sich nicht um Ihren eigenes Grundstück handelt sollten Sie in Ihrem Pachtvertrag/ Nutzungsvertrag nachlesen was dazu vereinbart ist. In der Regel findet sich dort eine Formulierung, dass 1m oder 1,5m oder 2m des Fundaments entfernt werden müssen und die landwirtschaftliche Nutzung wieder hergestellt werden muss. Auch die Behörde muss gefragt werden. In letzter Zeit fordern immer mehr Behörden die vollständige Entfernung des Fundamentes. Bitte denken Sie daran, dass Sie ggf. eine Abbruchbürgschaft bei der Behörde hinterlegt haben und diese nur ausgehändigt bekommen, wenn Sie alle Auflagen der Abbruchgenehmigung erfüllt haben.

Muss ich das ganze Fundament abbrechen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bitte kontrollieren Sie, was im Pachtvertrag/ Nutzungsvertrag dazu geregelt ist und sprechen Sie mit Ihrer Genehmigungsbehörde. Es ist gut möglich, dass die Behörde die vollständige Entfernung anordnet.

Muss ich die Pfähle rausziehen?

In letzter Zeit fordern einige Behörden die vollständige Entfernung des Fundaments mit den Pfählen. Dieses muss im Einzelfall mit der Behörde besprochen werden und hängt auch von der Art des Pfahls ab. Einige Pfähle würden beim Ziehen mehr Schaden anrichten, als wenn Sie im Boden verbleiben. Andere können problemlos gezogen werden.

Sind Fundamentringe wiederverwendbar ?

Ja, aber dazu müssen Sie sehr vorsichtig – ohne Beschädigungen – aus dem Fundament entfernt werden, was wir Ihnen gerne anbieten.

Sind Fundamentringe verkaeuflich ?

Vereinzelt werden gebrauchte Fundamentringe gehandelt, aber die Wahrscheinlichkeit dafür einen guten Preis zu bekommen, der zumindest den Mehrpreis für das vorsichtige Entfernen aus dem Fundament kompensiert, schätzen wir eher gering ein. Den Fundamentring sollten Sie nur dann vorsichtig aus dem Fundament entfernen, wenn er zeitgleich mit der Windkraftanlage verkauft werden kann.

Wie verfülle ich das Fundament wieder?

Sofern der ehemalige Bodenauszug vom Bau des Fundaments noch vorhanden ist, kann dieser zum Verfüllen genutzt werden. Andernfalls muss mit der Behörde und den Umweltbehörden sowie auf Basis der länderspezifischen Regelungen abgestimmt werden, ob z.B. Teile des alten Kranplatzes sowie des Wegebaus benutzt werden dürfen.

Wo bekomme ich Mutterboden her?

Mutterboden kann ein sehr großes Problem werden, da dieser oft nicht verfügbar ist bzw. sehr teuer ist.

Wegebau und Kranplatz

Kann Ich Bestimmte Arbeiten Selbst Ubernehmen ?

Ja, selbstverständlich dürfen Sie die Erdbauarbeiten auch selber ausführen.

Bin ich verpflichtet die Wege zurück zu bauen?

Als Grundstückseigentümer ist es ihre eigene Entscheidung. Die Wege und der Kranplatz sind im Rahmen der Baugenehmigung / BImSchG genehmigt worden und somit unbefristet genehmigt. Als Pächter sollten Sie Ihren Pachtvertrag/ Nutzungsvertrag lesen, in der Regel findet sich darin die Verpflichtung die Wege und den Kranplatz zurück zu bauen, um eine landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit wieder herzustellen.

Kann ich den Weg einfach unterpflügen?

Dazu sollten Sie den genauen Aufbau des Weges kennen. Prüfen Sie welche Materialien verwendet worden sind und ob anschließend darauf eine landwirtschaftliche Nutzung möglich ist. Sofern Sie Pächter sind, sollten Sie diese Vorgehensweise zuvor mit dem Verpächter besprechen.

Wir haben die Fragen nach unserm besten Wissen und Gewissen beantwortet, diese ersetzen jedoch keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall. Sofern NEOCyce eine Frage falsch beantwortet hat, kann NEOCyce dafür nicht haftbar gemacht werden. Dieses ist ein kostenloser Service, der lediglich einen ersten Überblick verschafft. Er erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

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